System zur Überwachung der Verkehrssicherheit
LKW´s können von der Autobahn voll elektronisch abgeleitet, gewogen und dann vermessen werden. Bei der vorgegebenen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h (HHB01) wird eine Genauigkeit von ± 1 Prozent gewährleistet. Gewicht und/oder die Exekutive entscheiden, ob das gewogene Fahrzeug genauer kontrolliert – oder sofort wieder in den Fließverkehr eingeleitet wird.
Der im Herbst 2018 eröffnete Verkehrskontrollplatz bei Schrick verfügt (neben modernsten technischen Prüfanlagen) über speziell entwickelte LKW Waagen (HHB01 und HHB02), bei denen die Gewichtserfassung während der Überfahrt erfolgt.
Auf der Richtungsfahrbahn Wien werden die Fahrzeuge voll elektronisch abgeleitet, die LKW’s vermessen - Länge - Höhe - Breite - und danach verwogen. Die dynamischen Achslastwaagen können mit einer Geschwindigkeit von bis zu 30 km/h überfahren werden. Die Gewichtsangaben liegen bei einer Genauigkeit von plus/minus 1%.
Das angezeigte Gewicht aller Achsen und der optische Eindruck entscheiden, ob das gewogene Fahrzeug angehalten und genauer kontrolliert wird - oder sofort wieder in den Fließverkehr weitergeleitet. Dies erfolgt automatisch.
Für das Einsatzgebiet auf herkömmlichen Verkehrskontrollplätzen werden momentan 3 Waagen benötigt welche alle durch EINE HHB01 ersetzt werden könnten.
Derzeit gibt es auf den Verkehrskontrollplätzen eine nicht geeichte dynamische Vorselektionswaage (mit einer Genauigkeit von 10 bis 15%) mit der die Exekutive Fahrzeugaus dem Fließverkehr ausleitet - anschließend gibt es eine geeichte Achslastwaage (Durchfahrt mit max. 5 bis 6 km/h möglich) und eine geeichte Brückenwaage (Fahrzeug kommt zum Stillstand).
Mit unserem automatischen Wiege-System können die Anforderungen der EU Richtlinien 2015/719 (in Österreich durch das Kraftfahrgesetz § 101 im nationalen Recht welches zum 27.Mai 2021 gültig wird) voll erfüllt werden.
Der Kontrollpunkt auf der Autobahn A5 bietet eine komplexe Möglichkeit für die von der EU geforderten Überwachung:
RICHTLINIE 96/53/EG DES RATES vom 25.Juli 1999/ Änderung durch RICHTLINIE (EU) 2015_719 vom 29. April 2015/ Vorschlag für Änderung durch Europ. Kommission vom 17.05.2018 zur Festlegung der höchstzulässigen Abmessungen für bestimmte Straßenfahrzeuge im innerstaatlichen und grenzüberschreitenden Verkehr in der Gemeinschaft sowie zur Festlegung der höchstzulässigen Gewichte im grenzüberschreitenden Verkehr.
(Normale Fahrzeugwaagen kommen dabei nicht in Betracht!)
Durch die Zertifizierung (Zulassung und Eichung) der speziell entwickelten und patentrechtlich geschützten Fahrzeugwaagen sind die Organe der öffentlichen Sicherheit und der Straßenaufsicht somit berechtigt, bei festgestellten Verstößen gegen die Richtlinien Sanktionen zu verhängen.
Diese Waagen bieten eine Verbesserung struktureller und funktionaler Aspekte im Innovationssystem Verkehr. Dies erhöht die Leistungsfähigkeit von Verkehrskontrollplätzen auf dem Gebiet des LKW-Gewichts-Enforcements bei gleichzeitiger Ressourceneinsparung (Zusammenlegung von Vorselektion und rechtssicherer Wägung, damit Platz- und Kosteneinsparung; Reduktion der Durchlaufzeiten/Personaleinsparungen)
Die ersten vom Amt für Eich- und Vermessungswesen zugelassenen dynamischen Waagen.
Sie werden mit bis zu 30 km/H befahren, mit einer Messtoleranz von + / - 1 % !!!
Die dynamische Achs- und Gesamtgewichtswaage - im Unternehmen entwickelt, EICHFÄHIG- mit PATENT und ZULASSUNG!
Unseren derzeitigen technischen Level können Waagenhersteller aus folgenden Gründen nicht erreicht werden:
Konventionelle dynamische Waagen = geringere Geschwindigkeiten (max. 5-6 km/h Überfahrgeschwindigkeit)
Dynamische Waagen mit Piezoelektronik = geringere Genauigkeit, keine Eichzulassung.